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Versandbedingungen

Internationaler Versand & Compliance (EU & Drittstaaten)

Aufgrund der weltweit strengen und länderspezifischen Vorgaben für Recycling, Verpackungslizenzierung und elektronische Gerätesicherheit (u. a. die europäische Verpackungsverordnung PPWR, WEEE-Richtlinien, die britischen EPR-Gesetze, KC-Zertifizierung in Südkorea, SAFETY Mark in Singapur, RCM in Australien, INMETRO in Brasilien sowie bundesstaatliche EPR-Gesetze in den USA) bieten wir außerhalb Deutschlands keinen automatisierten Direktversand an Privatkunden (B2C) an.

1. Lieferung innerhalb der EU und in die Schweiz:

Deutschland: Voller B2C- und B2B-Versand (konform mit LUCID & Stiftung EAR).

Schweiz (kein EU-Mitglied): Versand an Privat- und Geschäftskunden nach vorheriger Absprache möglich (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fallen im Zielland an).

Übrige EU-Länder: Wir beliefern ausschließlich gewerbliche Kunden (B2B) wie Innenarchitekten, Architekten, Galerien oder Händler, unter Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).

2. Internationaler Versand Übersee (USA, Südkorea, Singapur, Australien, Brasilien)

Grundprinzip: Der Versand in diese Märkte erfolgt im B2B-Bereich regulär ab Werk (Incoterms EXW/FCA); Transport, Zollabwicklung sowie lokale Zertifizierungs- und Verpackungspflichten liegen in der Verantwortung des Käufers als Importeur. Auf Wunsch übernehmen wir gegen Aufpreis auch im B2B-Bereich die Organisation und Versicherung des Transports bis zu Ihrer Adresse (Incoterm DAP) – die Verantwortung für Einfuhrabgaben und lokale Zulassungspflichten verbleibt dabei weiterhin beim Käufer. Im B2C-Bereich übernehmen wir die Organisation und Versicherung des Transports bis zur Lieferadresse des Kunden standardmäßig (Incoterm DAP). Der Käufer bleibt in allen Fällen Importeur und trägt Einfuhrabgaben sowie die Verantwortung für lokale Zulassungs- und Zertifizierungspflichten. Eine Lieferung als DDP (Delivered Duty Paid), bei der wir selbst zum Importeur würden, bieten wir nicht an. Privatkunden (B2C) können wir – abhängig vom jeweiligen Land – teils nur mit Einschränkungen beliefern, siehe die Länderabschnitte unten.

USA

B2B: Ab Werk / Ex Works. Die Verantwortung für CPSC-Konformität und eine eventuelle UL-Zertifizierung liegt beim US-Importeur. Bei der Verpackungs-EPR (7 US-Bundesstaaten) liegen wir aufgrund unseres geringen Versandvolumens in sechs von sieben Staaten unterhalb der Freistellungsschwellen; für Washington State bitten wir vorab um Rücksprache.

B2C: Möglich ausschließlich als unverkabeltes Sammlerobjekt ohne Stecker/Treiber, um CPSC-Zulassungspflichten zu vermeiden. Lieferung erfolgt DAP – wir organisieren und versichern den Transport bis zur Lieferadresse; Einfuhrabgaben und die Rolle als Importeur verbleiben beim Käufer.

Südkorea

B2B: Die KC-Zertifizierungspflicht sowie die koreanische Herstellerverantwortung für Verpackungen (Resource Recycling Act) liegen beim koreanischen Importeur; kleine Importmengen sind zusätzlich von der Recyclingpflicht ausgenommen.

B2C: Voraussichtlich möglich als unverkabeltes Sammlerobjekt. Das koreanische Gerätesicherheitsgesetz erfasst Geräte, die mit AC/DC-Netzspannung betrieben werden – ein unverkabeltes Objekt dürfte daher außerhalb der Definition liegen. Lieferung erfolgt DAP – wir organisieren und versichern den Transport bis zur Lieferadresse; Einfuhrabgaben und die Rolle als Importeur verbleiben beim Käufer.

Singapur

B2B: Die SAFETY-Mark-Pflicht gilt für Leuchten mit externem Treiber und liegt beim Importeur. Leuchten mit integriertem Treiber unterliegen ohnehin keiner Vorab-Zulassungspflicht.

B2C: Möglich als unverkabeltes Sammlerobjekt. Nicht ans Stromnetz angeschlossene Leuchten sind laut der Consumer Protection (Safety Requirements) Regulations ausdrücklich von der Registrierungspflicht ausgenommen. Lieferung erfolgt DAP – wir organisieren und versichern den Transport bis zur Lieferadresse; Einfuhrabgaben und die Rolle als Importeur verbleiben beim Käufer.

Australien

B2B: Die RCM-Kennzeichnungspflicht liegt beim australischen Importeur. Bei der Verpackung besteht aktuell nur ein freiwilliges Rahmenwerk (APCO/NEPM); eine verpflichtende Regelung ist in Konsultation, aber noch nicht in Kraft.

B2C: Möglich als unverkabeltes Sammlerobjekt. Die RCM/EESS-Definition erfasst nur Geräte, die mit 50–1000 V Wechselspannung betrieben werden – ein unverkabeltes Objekt erreicht diese Spannung nie. Lieferung erfolgt DAP – wir organisieren und versichern den Transport bis zur Lieferadresse; Einfuhrabgaben und die Rolle als Importeur verbleiben beim Käufer.

Brasilien

B2B: Die INMETRO-Zertifizierungspflicht (u. a. für LED-Leuchtmittel seit 2015) sowie die Rücknahmepflicht Logística Reversa (PNRS) liegen beim brasilianischen Importeur bzw. Vertreiber vor Ort.

B2C: Voraussichtlich möglich als unverkabeltes Sammlerobjekt. Die INMETRO-Regelung (Portaria 69/2022) erfasst Geräte, die für den Betrieb am Stromnetz bestimmt sind – ein unverkabeltes Objekt dürfte daher außerhalb der Definition liegen. Lieferung erfolgt DAP – wir organisieren und versichern den Transport bis zur Lieferadresse; Einfuhrabgaben und die Rolle als Importeur verbleiben beim Käufer.

Sie haben ein Objekt für Ihr Projekt entdeckt?

Kontaktieren Sie uns vorab unter info@maxsvintageart.com, um die rechtliche und logistische Machbarkeit für Ihr Land individuell zu klären.

Stand: Juli 2026. Da sich gesetzliche Rahmenbedingungen – insbesondere in den USA und im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung – fortlaufend ändern können, empfehlen wir eine regelmäßige Überprüfung dieser Angaben.
 
 
 

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